Die standesamtliche Trauung,
die Begründung der Lebenspartnerschaft
Was ist die Anmeldung zur Eheschließung bzw. der Lebenspartnerschaft?
Die Anmeldung der Eheschließung ist besser bekannt unter dem früheren Begriff "Aufgebot".
Dieser Begriff wurde am 01.07.1998 durch den Begriff "Anmeldung der Eheschließung" ersetzt. Die Anmeldung der Eheschließung hat der Gesetzgeber vor die Eheschließung gestellt.
Die Anmeldung zur Begründung einer Lebenspartnerschaft ist seit dem 01.10.2001 gesetzlich geregelt.
Um die Eheschließung bzw. die Lebenspartnerschaft anmelden zu können, sind von den Partnern diverse Unterlagen vorzulegen, damit das Standesamt Ihren Personenstand feststellen sowie die Ehefähigkeit und etwaige Ehehindernisse prüfen kann.
Welches Standesamt ist für die Anmeldung der Eheschließung bzw. Lebenspartnerschaft zuständig?
Zuständig für die Entgegennahme der Anmeldung der Eheschließung bzw. Lebenspartnerschaft ist das Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich einer der Partner seinen Haupt- oder Nebenwohnsitz hat.
Hat einer der Partner mehrere Wohnsitze oder haben Sie unterschiedliche Wohnsitze, so kann unter mehreren hiernach zuständigen Standesämtern gewählt werden. Befindet sich die von Ihnen gewünschte Örtlichkeit an einem der Wohnsitze, so empfiehlt es sich, die Anmeldung direkt dort vorzunehmen.
Die Anmeldung der Eheschließung ist besser bekannt unter dem früheren Begriff "Aufgebot".
Dieser Begriff wurde am 01.07.1998 durch den Begriff "Anmeldung der Eheschließung" ersetzt. Die Anmeldung der Eheschließung hat der Gesetzgeber vor die Eheschließung gestellt.
Die Anmeldung zur Begründung einer Lebenspartnerschaft ist seit dem 01.10.2001 gesetzlich geregelt.
Um die Eheschließung bzw. die Lebenspartnerschaft anmelden zu können, sind von den Partnern diverse Unterlagen vorzulegen, damit das Standesamt Ihren Personenstand feststellen sowie die Ehefähigkeit und etwaige Ehehindernisse prüfen kann.
Welches Standesamt ist für die Anmeldung der Eheschließung bzw. Lebenspartnerschaft zuständig?
Zuständig für die Entgegennahme der Anmeldung der Eheschließung bzw. Lebenspartnerschaft ist das Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich einer der Partner seinen Haupt- oder Nebenwohnsitz hat.
Hat einer der Partner mehrere Wohnsitze oder haben Sie unterschiedliche Wohnsitze, so kann unter mehreren hiernach zuständigen Standesämtern gewählt werden. Befindet sich die von Ihnen gewünschte Örtlichkeit an einem der Wohnsitze, so empfiehlt es sich, die Anmeldung direkt dort vorzunehmen.
Wann kann die Eheschließung bzw. Lebenspartnerschaft frühestens angemeldet werden?
Die Anmeldung der Eheschließung bzw. Lebenspartnerschaft hat eine Gültigkeit von sechs Monaten. Das bedeutet, dass Sie innerhalb von sechs Monaten nach der Anmeldung der Eheschließung heiraten bzw. nach Anmeldung der Lebenspartnerschaft diese begründen können. Sollte in dieser Zeit keine Eheschließung bzw. Begründung der Lebenspartnerschaft stattfinden, muss erneut eine Anmeldung vorgenommen werden.
Da die Monate Mai bis September für den Start in die Ehe bzw. Lebenspartnerschaft erfahrungsgemäß am beliebtesten sind, ist der Andrang der Paare entsprechend stark.
Falls Sie für sich die Hauptsaison ausgesucht haben, empfehlen wir Ihnen, die Eheschließung bzw. Lebenspartnerschaft frühzeitig - 6 Monate vorher - anzumelden, damit wir Ihren Wunschtermin verbindlich festlegen können.
Außerhalb der Hochsaison ist es im Regelfall ausreichend, wenn Sie ca. 4 - 5 Wochen vor dem geplanten Termin bei uns die Anmeldeformalitäten erledigen, da häufig auch kurzfristig Termine verfügbar sind.
Reservierungen von Eheschließungs- und Lebenspartnerschaftsterminen ohne vorherige Anmeldung mit vollständigen Unterlagen werden vom Standesamt Essen nicht vorgenommen.
Die Anmeldung der Eheschließung bzw. Lebenspartnerschaft hat eine Gültigkeit von sechs Monaten. Das bedeutet, dass Sie innerhalb von sechs Monaten nach der Anmeldung der Eheschließung heiraten bzw. nach Anmeldung der Lebenspartnerschaft diese begründen können. Sollte in dieser Zeit keine Eheschließung bzw. Begründung der Lebenspartnerschaft stattfinden, muss erneut eine Anmeldung vorgenommen werden.
Da die Monate Mai bis September für den Start in die Ehe bzw. Lebenspartnerschaft erfahrungsgemäß am beliebtesten sind, ist der Andrang der Paare entsprechend stark.
Falls Sie für sich die Hauptsaison ausgesucht haben, empfehlen wir Ihnen, die Eheschließung bzw. Lebenspartnerschaft frühzeitig - 6 Monate vorher - anzumelden, damit wir Ihren Wunschtermin verbindlich festlegen können.
Außerhalb der Hochsaison ist es im Regelfall ausreichend, wenn Sie ca. 4 - 5 Wochen vor dem geplanten Termin bei uns die Anmeldeformalitäten erledigen, da häufig auch kurzfristig Termine verfügbar sind.
Reservierungen von Eheschließungs- und Lebenspartnerschaftsterminen ohne vorherige Anmeldung mit vollständigen Unterlagen werden vom Standesamt Essen nicht vorgenommen.
















